Halten und Parken: Tabelle 1   -Halten-

 

 

Tabelle 1     Verstoß:     Halten...(Nr. 31-41 VVwV) Regelsatz
Grundtatbestand EUR Behinderung EUR
  ...an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen 10 15
  ..im Bereich von scharfen Kurven 10 15
  ...auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen 10 15
   ...auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor 10 15
  ...auf Bahnübergängen 10 15
  ...bei den Verkehrs- und Lichtzeichen: Haltverbot (Zeichen 283), eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286), Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295, Buchstabe b, bb), Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297), Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen 299), rotes Dauerlicht (§ 37 Abs. 3 StVO), 10 15
  ...bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden 10 15
  ...vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten 10 15
  ...an Taxenständen 10 15
  ...in zweiter Reihe 15 20
  ...im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 20 30
  ...nicht platzsparend 10 -

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