Geschwindikeitsüberschreitungen von Lkw über 3,5t und Pkw mit Anhängern

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen von Lkw über 3,5t, Omnibussen und Pkw mit Anhängern, auch bei Nebel
Überschreitung (Nr. 6, 94, 100 VVwV, Nr. 3-5 BKatV) Regelsatz/EUR Fahrverbot Monat(e) Punkte
innerorts außerorts innerorts außerorts innerorts außerorts
  Bis 10 km/h, Schrittgeschwindigkeit im Fußgängerbereich und bei Verkehrsberuhigung 20  15  - - - -
  11-15 km/h 30  25  - - - -
  bis 15 km/h > 5 Min. / 2 x  nach Fahrtantritt 50 40 - - 1 1
  16-20 km/h 50 40 - - 1 1
  21-25 km/h 60 50 - - 1 1
  26-30 km/h 90 60 - - 3 3
  31-40 km/h 125 100 1 - 3 3
  41-50 km/h 175 150 2 1 4 3
  51-60 km/h 300 275 3 2 4 4
  über 60 km/h 425 375 3 3 4 4
Unangemessen schnell gefahren bei einer Gefahrenstelle, bei unübersichtlicher Verkehrslage, an Kreuzungen oder Einmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechtem Wetter
(Nr. 3 BKatV) 
Schneller als erlaubt gefahren bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel Schnee oder Regen
(Nr. 3a BKatV)
50 EUR / 3 Punkte  soweit nicht oben höher geahndet
Bei Gefahrgut-Lkw über 3,5 t und Omnibussen mit Fahrgästen gelten strengere Bestimmungen [mehr dazu]
Achtung: Bei groben oder beharrlichen Verletzungen kommt ebenfalls ein Fahrverbot in Betracht (§ 25 StVG) [mehr dazu]

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