Gewichtsüberschreitungen im Besonderen

 

Die Verstöße und ihre Folgen:

Gewichtsüberschreitungen

  laufende Nr. Verstoß Regelsatz/EUR Punkte
VVwV BKatV
  120 -

Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war...

2% - 5%

30

...bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2t übersteigt, bei einer Überschreitung um...
 ...bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht, bei einer Überschreitung um... > 5% - 10% 10
> 10% - 15% 30
> 15% - 20% 35
  Nr. 120 VVwV: Achten Sie bei höheren Gewichtsüberschreitungen auf Nr. 55 BKatV !
  121  -

 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war...

 

35

 ...bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2t übersteigt
...bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht, bei einer Überschreitung um... > 5% bis 10% 10
> 10% bis 15% 30
> 15% bis 20% 35
  Nr. 121 VVwV: Achten Sie bei höheren Gewichtsüberschreitungen auf Nr. 55 BKatV !
  - 55

Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war...

genau wie nächste Spalte

...bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2t übersteigt

> 5%  50
> 10%  60
> 15%  75
> 20%  100
> 25%  150
> 30%  200
bei Überschreitung um mehr als 20%: 3 Punkte
...bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht > 20%   50
> 25%   75
> 30%  125
3 Punkte
  - 56

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war...

genau wie nächste Spalte

...bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2t übersteigt, bei einer Überschreitung um...

 

> 5%  75
> 10%  125
> 15%  150
> 20%  200
> 25%  225
bei Überschreitung um mehr als 10%: 3 Punkte
 ...bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht, bei einer Überschreitung um... > 20%  50
> 25%  75
> 30%  125

bei Überschreitung um mehr als 20%: 3 Punkte

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