Papiere, Auflagen und Betriebsverbote

 

 

  laufende Nr. Verstoß Regelsatz/DM Punkte
VVwV BKatV
  105 - Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 20
  106 -    Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 20

 

140

-

Zulassungsschein, Führerschein, Fahrausweis oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Fahrausweises nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt

20
  107 -   Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen, unter der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis erteilt hat (Beispiel: Brille) 50
  108 -

Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen

50
  108b  - Fahrzeugschein, vorgeschriebene Urkunde oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 20
  109 -

  Gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, gegen die Antrags- oder Anzeigepflicht bei Standortänderung, Veräußerung oder Erwerb des Fahrzeugs oder gegen die Anzeige- oder Vorlagepflicht bei Dauerstillegung des Fahrzeugs oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen entstempeln zu lassen, verstoßen oder Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt oder abgegeben

30
  111 - Gegen die Pflicht zur Verwendung von Fahrzeugscheinheften oder über die Vornahme von Eintragungen in diese Hefte oder in die bei der Zuteilung von Kurzeitkennzeichen ausgegebenen Scheine oder über die Ablieferung von roten Kennzeichen oder Fahrzeugscheinheften verstoßen  20
  112 -

Gegen die Pflicht zum Führen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen

50
  134b - Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt 20
  137 -

Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 

20
  138 -

Als Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein, einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen

30
  141 - Einer vollziehbaren Auflage des internationalen Kraftfahrzeugverkehrs nicht nachgekommen 50
  - 41 Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekanntgemacht wurde, zuwidergehandelt  80 / 1
  - 42 Mit  Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlage nicht bedient 150 / 1
  - 43 Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt 80 / 1
  - 65 Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen 100 / 1
  - 46

Als Halter oder Eigentümer einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkungen nicht beachtet

100 / 1
  - 47 Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet 80 / 1
  - 48

Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet

80 / 1 
  -

49


49a

Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zulassungszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 100 / 3
...auf einer öffentliche Straße abgestellt 80 / 3
  - 49b Kurzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet 100 / 3
  - 52 Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 100 / 1
  - 66 Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt 80 / 1
  - 67

Als Halter die Führung eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen

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