Personenbeförderung in Autos/Bussen, Sicherheit von Fahrern/Beifahrern/Insassen

 

Besonders für Eltern mit Kindern und für Alle, die mit Omnibussen zu tun haben.

  laufende Nr. Verstoß Regelsatz/DM Punkte
VVwV BKatV
  49 - Als Führer eines Schulbusses Warnblinklicht nicht eingeschaltet, solange Kinder ein- und aussteigen 20
  63 - Gegen eine Vorschrift verstoßen über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen 10
  63a - Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in Kraftomnibussen über 3,5t)... 60
...bei einem Kind
...bei mehreren Kindern 75
  - 24a Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung in einem Kfz gesorgt (außer in Kraftomnibussen über 3,5t) oder als Führer eine Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug... 80 / 1
...bei einem Kind
...bei mehreren Kindern 100 / 1
  64 - Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 60
  65 - Amtlich genehmigten Schutzhelm während der Fahrt nicht getragen 30
  108a - Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 4, Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nich6t nachgewiesen hat 75
  121a - Fahrzeug trotz Nichtanbringung des vorgeschriebenen Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhaltevorrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag in Betrieb genommen 10
Fahrzeug trotz Verbots der Anbringung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf solchen Beifahrerplätzen in Betrieb genommen 50
  122 -

Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen

30
  123 - Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher angeordnet oder zugelassen 40
  124 - Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material...  30
...einen Kraftomnibus in Betrieb genommen
...ein anderes Kraftfahrzeug in Betrieb genommen 10
  125 -

Als Halter die Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material...

50
...eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen
...eines anderen Kraftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen 20
  - 44

Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 15d Abs. 1 StVZO genannten Fahrzeug befördert

150 / 3
  - 45

Als Halter die Fahrgastbeförderung angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß

150 / 3
  - 58

Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen befördert, als im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen waren

100 / 1
  - 59

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen, obwohl mehr Personen befördert wurden, als im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen waren

150 / 1

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