Straftaten im Straßenverkehr:
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
(§ 21 StVG)

 

 

Verbot § 21 StVG Strafe
Fahren ohne Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

6 Punkte

gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist

Fahren trotz Fahrverbots
Als Halter eines Kfz Fahren desselben ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen
Als Halter eines Kfz Fahren desselben trotz Fahrverbots anordnen oder zulassen
Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

6 Punkte

gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist

Fahrlässiges Fahren trotz Fahrverbots
Vorsätzliches oder fahrlässiges Fahren trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins
Vorsätzlich oder fahrlässig als Halter  eines Kfz das Fahren desselben trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins anordnen oder zulassen

Wer in Deutschland nicht Auto fahren darf, weil ihm das Fahren verboten wurde oder weil ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, darf während dieser Zeit auch nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren.

Fahren Sie fahrlässig ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots können sie das erste Mal vielleicht mit einer Einstellung rechnen. Kommt es häufiger vor und sind Sie auch anderweitig aufgefallen, geht die Anzahl der Tagessätze schnell nach oben. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager.

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