Straftaten im Straßenverkehr: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots (§ 21 StVG)
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Verbot § 21 StVG | Strafe |
Fahren ohne Fahrerlaubnis |
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe 6 Punkte gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist |
Fahren trotz Fahrverbots | |
Als Halter eines Kfz Fahren desselben ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen | |
Als Halter eines Kfz Fahren desselben trotz Fahrverbots anordnen oder zulassen | |
Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis |
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen 6 Punkte gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist |
Fahrlässiges Fahren trotz Fahrverbots | |
Vorsätzliches oder fahrlässiges Fahren trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins | |
Vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kfz das Fahren desselben trotz in Verwahrung genommenen, sichergestellten oder beschlagnahmtem Führerscheins anordnen oder zulassen |
Wer in Deutschland nicht Auto fahren darf, weil ihm das Fahren verboten wurde oder weil ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, darf während dieser Zeit auch nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren.
Fahren Sie fahrlässig ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots können sie das erste Mal vielleicht mit einer Einstellung rechnen. Kommt es häufiger vor und sind Sie auch anderweitig aufgefallen, geht die Anzahl der Tagessätze schnell nach oben. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager.
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