Straftaten im Straßenverkehr:
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
(§ 6 PflVG)

 

 

I.  Die Straftat:

Kaum bekannt und auch nicht im Strafgesetzbuch geregelt.

Wenn Sie auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Auto fahren oder den Gebrauch gestatten, ohne dass das Auto versichert ist, machen Sie sich strafbar! Der Sinn der Strafvorschrift ist aber verständlich. Das Fahren eines Autos ist gefährlich. Die Allgemeinheit muss deshalb wenigstens mit ausreichender Versicherung geschützt werden. Schließen Sie also nach Erwerb eines Fahrzeugs mit Doppelkarte einen Versicherungsvertrag und zahlen Sie pünktlich Ihre Versicherungsprämien an den Versicherer. Ohne Zahlung riskieren sie Ihren Versicherungsschutz.

II.  Die Strafe:

Geahndet wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Bei einer fahrlässigen Verfehlung können Sie gegebenenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Fahren Sie als sonst unbescholtener Bürger erstmalig vorsätzlich ohne Versicherung, kommen schon 20 Tagessätze zusammen. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager.

In Flensburg gibt es hierfür auf jeden Fall  6 Punkte.

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