Schadensposten: Totalschaden

 

Zum einen kann es sein, dass einfach nichts mehr zu reparieren ist. Etwa: wenn der Wagen so verzogen ist, dass er nicht mehr gerichtet werden kann.

Manchmal lohnt sich eine Reparatur auch nicht mehr. Das ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten 130% über den Kosten der Wiederbeschaffung liegen (wirtschaftlicher Totalschaden). 

Wiederbeschaffungswert
 10.000 DM
(100%)
Reparaturkosten  130%-Grenze überschritten?
13.001 DM
(130,01%)

ja

Folge:
keine Reparaturkostenerstattung auch nicht anteilig

12.999 DM
(129,99%)

nein

Folge:
Reparaturkostenerstattung

Wie wird der Totalschaden abgerechnet?

Wiederbeschaffungswert 10.000 DM
-  Restwert 2.000 DM
=  Schaden 8.000 DM

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