Schadensposten: Mietwagen oder Nutzungsausfall

 

 

Mietwagen

Während der Ausfallzeit des Fahrzeugs (Schadenstag/Stillstand/Reparatur) können Sie sich einen Mietwagen nehmen. Abgerechnet werden kann auch die im Gutachten angesetzte Ausfallzeit.

Es kann ein Wagen gleichen Typs angemietet werden.

Ist das beschädigte Fahrzeug vollkaskoversichert, können Sie auch die Kosten der Vollkaskoversicherung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellen.

Da der Unfallwagen während der Mietzeit keine Abnutzung erfährt, sind hier ersparte Eigenkosten in Abzug zu bringen, das sind etwa 5-15 % der Mietwagenkosten. Hier gehen die Meinungen der Gerichte aber auseinander.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Pflicht zur Schadensminderung trifft. So kann die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs günstiger sein als eine sehr lange Anmietung eines Fahrzeugs.

Wenn Sie ohnehin nicht fahren, könne Sie auch keinen Mietwagen abrechnen. Gegebenenfalls können Sie einzelne Taxifahrten in Rechnung stellen.

Sie dürfen keine überteuerten Mietwagen anmieten. Halten Sie sich an die üblichen Tarife.

Nutzungsausfall

Ist Ihr Wagen in der Werkstatt, können sie Nutzungsausfall geltend machen. hierfür gibt es spezielle Nutzungsausfalltabellen. Ihr Anwalt kann Ihnen sagen, was Ihnen zusteht. Der benützt die Tabellen, die von Danner/Küppersbusch herausgegeben werden.

Haben Sie ein Ersatzfahrzeug in der Firma, können Sie Vorhaltekosten geltend machen.

Grob geschätzte Richtwerte sind:

Wagen Nutzungsausfall/Tag Vorhaltekosten/Tag
Kleinwagen 50-60 DM 12-18 DM
Mittelklasse 60-80 DM 18-40 DM
Oberklasse 80-180 DM 40-80 DM

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