Schadensposten: Personenschäden

 

Ist eine Person verletzt oder getötet worden, sind die Schadenspositionen für den Laien möglicherweise nicht mehr überschaubar. Hier ist wohl tatsächlich anwaltlicher Rat angebracht. Nicht nur für die Auseinandersetzung mit den Versicherungen.

In Betracht kommen Ansprüchen auf Ersatz

-    des Verdienstausfalls des unselbstständig Tätigen;
-    des Verdienstausfalls des selbstständig Tätigen;
-    des Schadens der/des ausfallenden Hausfrau/Hausmannes;
-    der Rentenansprüche des Verletzten;
-    des Unterhaltschadens der Angehörigen;
-    der Kosten für Hilfsmittel, Um- und Neubauten;
-    der Beerdigungskosten.

Daneben kann es Schmerzensgeldansprüche geben, siehe hierzu "Zivilrechtliche Abwicklung ... Schmerzensgeld".

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