Schmerzensgeld

 


Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, steht Ihnen gewöhnlich ein Schmerzensgeld zu. Das Schmerzensgeld gibt es als Ausgleich und als Genugtuung und nicht für einen erlittenen materiellen Schaden.

Die Bemessung hängt von den Ursachen, der Schwere der Verletzung, den Folgen, dem Verhalten der Gegenseite und von einem Mitverschulden ab.

"Amerikanische Verhältnisse" haben wir in Deutschland nicht. Für heißen Kaffee auf den Beinen gibt es keine Millionen Dollar (von denen sich der attorney-at-law einen guten Teil als Honorar versprechen lässt). Die Rechtswirklichkeit in den U.S.A. sieht wohl ohnehin anders aus.

Eine grobe Übersicht von Beispielen aus der Rechtsprechung ist nachfolgend zusammengestellt. 

Jeder Fall ist aber anders zu beurteilen. Es gibt daher spezielle Schmerzensgeldtabellen, die der Anwalt verwendet.

Schmerzensgeld Verletzung
1.000 DM HWS-Schleudertrauma, 2-6 Wochen krank
Stauchungen von Gliedmaßen, Schmerzen, 3 Wochen krank
2.000 DM Prellungen, Schädelprellung, 2 Wochen krank
Prellungen und HWS-Schleudertrauma, Unfallschock,
3 Wochen krank
4.000 DM HWS-Schleudertrauma, Schädelhirntrauma
Armbruch, Prellungen 4 Wochen krank
8.000 DM Stirnplatzwunde, Narbenbildung, Prellungen
Schädelfraktur, Nasenfraktur, Platzwunden, Prellungen,
9 Wochen Krankenhaus
10.000 DM Frakturen, Gehirnerschütterung,
monatelanger Krankenhausaufenthalt
Schädelfraktur, HWS-Schleudertrauma, Nasenbeinbruch,
Krankenhausaufenthalt, 2 Monate krank
20.000 DM Nasenbeinbruch, Armbruch, Radialparese,
Krankenhausaufenthalt mit Operationen, Tragen eines Klammerfixateurs, Narbenbildung, 7 Monate krank
Verlust eines wichtigen Organs, mehrmalige Operation
40.000 DM Verlust von Gliedmaßen bei Verkehrsunfall
Schädelfraktur, Frakturen, neurologische Dauerfolgen
80.000 DM Querschnittslähmung, fast vollständig eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Mitverschulden
Offenes Schädelhirntrauma, multiple Verletzungen, Prothese am Kopf, lange Bewusstlosigkeit, neurologische Störungen, Wesensveränderung
150.000 DM Teilerblindung, viele Gesichtsverletzungen, neurologische Folgen, Lähmungen, Narbenbildung,  Operationen, soziale Bindungen stark gestört, fehlender Regulierungswille der Versicherung
300.000 DM Schweres Schädelhirntrauma, apallisches Syndrom, Spastiken, Lähmungen, ständig auf fremde Hilfe angewiesen, schweres Verschulden des Schädigers, zögerliche Regulierung
500.000 DM
und höher
völlige Querschnittslähmung

...hinzu kommen können auch monatliche Schmerzensgeldrenten!

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