Unfall im Ausland

 

Nicht schön, aber es kann vorgesorgt werden.

Grundsätzlich gilt:

Nehmen Sie mit oder schließen Sie ab:

1. Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung).

2. "Grüne Karte" mitnehmen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Manchmal muss die Grüne Karte sogar mitgeführt werden. Sonst drohen hohe Geldstrafen. Die Grüne Karte dient dem Inländer dazu den im seinen Land von Ausländer verursachten Schaden zu regulieren.

Deutsche Büro Grüne Karte e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg

Telefon 040 334400

3. Schutzbrief vom ADAC, AVD oder der Versicherung.

4. Auslands-Krankenversicherung.

5. Die Vollkasko-Versicherung ist sicherlich nicht nur in der Heimat sinnvoll. Manchmal sind die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung im Ausland nämlich gering. Der Umfang der Haftung und die Regulierung ist oft auch nicht so großzügig wie in Deutschland.

6. Holen Sie immer die Polizei (in machen Ländern nur bei Personenschäden möglich).

7. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht lesen können!!!

8. Bei einem Unfall gilt das gleiche wie im Inland. Daten und Beweise sichern! In manchen südlichen Ländern erfahren Sie die Versicherung nicht über das Kennzeichen, sondern nur über Plaketten auf der Windschutzscheibe.

Merke: Unfall im Ausland mit einem Ausländer

Es gilt das Recht des fremden Landes. 

Merke: Unfall im Ausland mit einem Deutschen

Es gilt deutsches Recht. Deutsches Recht kann unter Umständen sogar dann gelten, wenn einer der Unfallbeteiligten oder beide Unfallbeteiligten gar nicht Deutsche sind, sondern nur ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Schwierig kann diese Frage werden, wenn die Versicherung im Ausland (etwa bei Mietwagen) nicht den deutschen Gegebenheiten entspricht. Dann kann es passieren, dass Sie unabhängig von der Haftpflichtversicherung in Deutschland verklagt werden. Achten Sie also gerade im Urlaub in Italien und Spanien, wo es von Deutschen nur so wimmelt, auf den richtigen Versicherungsschutz. 

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