Das Arbeitszeitrecht ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzrechtes. Es ist im Arbeitszeitgesetz (= ArbZG) geregelt. Im übrigen können auch Regelungen durch die Tarifparteien oder Betriebsrat und Geschäftsleitung getroffen werden.
Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:
| 1. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes | [mehr dazu] |
| 2. Die tarifliche Arbeitszeit | [mehr dazu] |
| 3. Überstunden | [mehr dazu] |
| 4. Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft | [mehr dazu] |
| 5. Pausen- und Ruhezeiten | [mehr dazu] |
| 6. Zeitliche Lage der Arbeitszeit | [mehr dazu] |
| 7. Flexibilisierung der Arbeitszeit im Arbeitnehmerinteresse | [mehr dazu] |
| 8. Flexibilisierung der Arbeitszeit im Arbeitgeberinteresse | [mehr dazu] |
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