Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu gehören insbesondere
| 1. Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung | [mehr dazu] |
| 2. Negative Prognose mit Blick auf die Eignung | [mehr dazu] |
| 3. Milderes Mittel anstelle der Kündigung | [mehr dazu] |
| 4. Weiterbeschäftigung auf einem freiem Arbeitsplatz | [mehr dazu] |
| 5. Erforderlichkeit einer Interessenabwägung | [mehr dazu] |
| 6. Einzelne Kündigungsgründe in der Person: | |
| - Wegfall der Arbeitserlaubnis | [mehr dazu] |
| - Wegfall der Berufsausübungserlaubnis | [mehr dazu] |
| - Erwerbs- und Berufsunfähigkeit | [mehr dazu] |
| - fehlende Eignung (fachlich / persönlich) | [mehr dazu] |
| - Begehung von Straftaten | [mehr dazu] |
| - Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe | [mehr dazu] |
| - Erreichen eines bestimmten Alters | [mehr dazu] |
| - Verletzung der Verschwiegenheitspflicht | [mehr dazu] |
| - Eheschließung / Ehescheidung | [mehr dazu] |
| - Übernahme eines Ehrenamtes | [mehr dazu] |
| - Sicherheitsbedenken des Arbeitgebers | [mehr dazu] |
| - Lohnpfändung | [mehr dazu] |
| - Verschuldung des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
| - Wehrdienst | [mehr dazu] |
| - außerbetriebliche Tatsachen | [mehr dazu] |
nach oben | Vorhergehende Seite | Kündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite
Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht