Neben der außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ordentlich kündigen. Insoweit bestehen jedoch einige Besonderheiten: Zu beachten ist insbesondere, dass der Arbeitgeber - soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist - einen Kündigungsgrund benötigt.
| 1. Ausschluss der Kündigung im Arbeitsvertrag | [mehr dazu] |
| 2. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes | [mehr dazu] |
| 3. Kündigungsgründe und deren Voraussetzungen | |
| - Gründe in der Person des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
| - Krankheitsbedingte Kündigung | [mehr dazu] |
| - Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
| - Dringende betriebliche Erfordernisse | [mehr dazu] |
| 4. Kündigungserklärung und Angabe des Grundes | [mehr dazu] |
| 5. Kündigungsfristen | [mehr dazu] |
| 6. Zugang der Kündigung und Fristbeginn für Klage | [mehr dazu] |
| 7. Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personen | [mehr dazu] |
| 8. Einschaltung des Betriebsrates | [mehr dazu] |
| 9. Sonderfall: Änderungskündigung | [mehr dazu] |
| 10. Kündigungsschutzklage | [mehr dazu] |
| 11. Das gerichtliche Verfahren | [mehr dazu] |
| 12. Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung | [mehr dazu] |
| 13. Weiterbeschäftigung während des gerichtlichen Verfahrens | [mehr dazu] |
| 14. Anspruch auf Arbeitsentgelt nach der Kündigung | [mehr dazu] |
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