Mietvertrag - Überblick |
Der Mietvertrag regelt in erster Linie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Deshalb sollte jede Vertragspartei zumindest ein gewisses Grundwissen hinsichtlich der Regelungsgegenstände eines solchen Vertrages haben.
Hinweis: Die Mietverträge sind an das seit 01.09.2001 reformierte Mietrecht angepasst.
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, trennen wir an dieser Stelle nach:
| 1. Mietvertrag über Wohnraum | |
| 2. Mietvertrag über Gewerberaum |
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