| Grobe und beharrliche
Geschwindigkeitsverletzungen
|
Möglicherweise ist wegen des einzelnen Verstoßes noch kein Fahrverbot verwirkt. Wenn Sie aber grob oder beharrlich handeln, riskieren Sie dennoch ein Fahrverbot.
| grob:
Seitdem es den Bußgeldkatalog gibt, liegt eine grobe Verletzung regelmäßig dann vor, wenn auch der Katalog ein Fahrverbot vorsieht. |
| beharrlich:
Mehrere aufeinanderfolgende Geschwindigkeitsverstöße. Ausreichend für ein Fahrverbot von einem Monat ist etwa schon ein nachfolgender Verstoß innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes, mit jeweiliger Überschreitung um 26 km/h. |
nach oben | Vorhergehende Seite
© alle Rechte vorbehalten, www.internetratgeber-recht.de