Grobe und beharrliche Geschwindigkeitsverletzungen

 

Möglicherweise ist wegen des einzelnen Verstoßes noch kein Fahrverbot verwirkt. Wenn Sie aber grob oder beharrlich handeln, riskieren Sie dennoch ein Fahrverbot.

grob: 

Seitdem es den Bußgeldkatalog gibt, liegt eine grobe Verletzung regelmäßig dann vor, wenn auch der Katalog ein Fahrverbot vorsieht.

beharrlich: 

Mehrere aufeinanderfolgende Geschwindigkeitsverstöße. 

Ausreichend für ein Fahrverbot von einem Monat ist etwa schon ein nachfolgender Verstoß innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes, mit jeweiliger Überschreitung um 26 km/h

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