| Schadensposten: Totalschaden
|
Zum einen kann es sein, dass einfach nichts mehr zu reparieren ist. Etwa: wenn der Wagen so verzogen ist, dass er nicht mehr gerichtet werden kann.
Manchmal lohnt sich eine Reparatur auch nicht mehr. Das ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten 130% über den Kosten der Wiederbeschaffung liegen (wirtschaftlicher Totalschaden).
| Wiederbeschaffungswert
10.000 DM (100%) |
|
| Reparaturkosten | 130%-Grenze überschritten? |
| 13.001
DM (130,01%) |
ja |
| 12.999
DM (129,99%) |
nein |
Wie wird der Totalschaden abgerechnet?
| Wiederbeschaffungswert | 10.000 DM |
| - Restwert | 2.000 DM |
| = Schaden | 8.000 DM |
nach oben | vorhergehende Seite
© alle Rechte vorbehalten, www.internetratgeber-recht.de