Folgen von Rechts- und Pflichtverletzungen

 

Von besonderem Interesse ist die Frage, was eine Vertragspartei unternehmen kann, wenn die andere ihre Pflichten bzw. die Rechte des anderen Teils verletzt.

Der Übersichtlichkeit halber, soll hier wie folgt unterschieden werden:

1. Folgen von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers [mehr dazu]
2. Folgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers [mehr dazu]

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