Schwerbehinderte - Besondere Schutzbestimmungen

Schwerbehinderte gehören zu den Personengruppen, die auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen als gesunde Arbeitnehmer haben. Nicht selten werden sie unter ihrem Qualifikationsniveau abseits der übrigen Belegschaft beschäftigt. Auch das Risiko den Arbeitplatz zu verlieren, ist bei ihnen größer als bei anderen Kollegen.
Der Gesetzgeber versucht diese Nachteile durch das "Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft" (Schwerbehindertengesetz, SchwbG) wieder auszugleichen.

Wichtig: 
Zum 1. Januar 2001 treten aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 eine Reihe von Änderungen in Kraft. Siehe dazu unter Punkt 2.

Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:

1. Wann ist jemand schwerbehindert? [mehr dazu]
2. 5-Prozent-Quote und Beschäftigungsanspruch [mehr dazu]
3. Erhöhter Kündigungsschutz [mehr dazu]
4. Weitere zusätzliche Rechte [mehr dazu]
5. Die Schwerbehindertenvertretung [mehr dazu]

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