Da die Änderungskündigung eine Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses umfasst, hat der Arbeitgeber vorher
Ist mit einer Änderungskündigung eine Versetzung oder Einstufung in eine andere Lohn- / Gehaltsgruppe verbunden, hat der Betriebsrat in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern bei diesen personellen Maßnahmen auch ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz.
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