Änderungskündigung als Alternative zur Entlassung

Oft ist die betriebliche Situation so beschaffen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei fortbestehenden gleichen Arbeitsbedingungen (insbesondere gleichem Lohn) nicht weiter beschäftigen kann. Eigentlich dürfte er ihm dann aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Nach dem Bundesarbeitsgericht ist dies jedoch dann unzulässig, wenn es dem Arbeitgeber möglich ist, den Arbeitnehmer zu geänderten (schlechteren) Bedingungen, weiterzubeschäftigen. Eine Änderungskündigung ist in dieser Situation also die mildere Maßnahme.

nach obenÄnderungskündigungKündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht