Verlangt des Arbeitnehmer Auskunft über die Gründe, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben, muss der Arbeitgeber ihm diese Auskunft geben.
Dazu gehört die Offenlegung der Sozialdaten wie Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Darüber hinaus muss er dem Arbeitnehmer die Gewichtung der von ihm berücksichtigten Faktoren erläutern.
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