Betriebsbedingte Kündigung:

Was meint "dringend erforderlich"?

Die aus inner- oder außerbetrieblichen Gründen resultierenden betrieblichen Erfordernisse sind dann "dringend erforderlich", wenn der Arbeitgeber die bestehende betriebliche Lage nicht durch andere (technische, organisatorische oder wirtschaftliche) Maßnahmen als durch Kündigung bestimmter Arbeitnehmer ausgleichen kann. Dies bedeutet nichts anders, als dass der Arbeitgeber die Kündigung infolge der betrieblichen Lage nicht vermeiden kann.

Die Erforderlichkeit der betriebsbedingten Kündigung ist allerdings zu verneinen, wenn sie zunächst durch den Abbau von Überstunden vermieden werden kann. Dadurch darf allerdings die Durchführung der Unternehmerentscheidung nicht beeinträchtigt werden.

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