Betriebsbedingte Kündigung:

Was meint "soziale Auswahl"?

Auch wenn ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegt, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz fehlt und die Interessenabwägung zuungunsten des Arbeitnehmers ausgegangen ist, ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Unter der sogenannten "sozialen Auswahl" versteht man die konkrete Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nach bestimmten sachgerechten Kriterien mit sozialem Bezug. Solche Kriterien sind z.B. das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Personen, denen der Arbeitnehmer zum Unterhalt verpflichtet ist.

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