Betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen, die kummulativ (zusammen) vorliegen müssen, ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt:

1. Der Arbeitsplatz entfällt aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung.

2. Eine Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz ist nicht möglich.

3. Zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern, die für die Kündigung in Betracht kommen, ist eine soziale Auswahl vorzunehmen, deren Voraussetzungen sich ab dem 01.01.2004 geändert haben. Siehe dazu vorhergehende Seite Punkt 5.

4. Eine Interessenabwägung muss dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden, dem Interesse des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, vorgeht.

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