Personenbedingte Kündigung:

Wegfall der Berufsausübungserlaubnis

1. Hat die Versagung der Berufsausübungserlaubnis Bestands- bzw. Rechtskraft erlangt, ist eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt.
Begründung: Der Beschäftigung des Arbeitnehmers steht ein dauerndes Beschäftigungsverbot entgegen, dass zur Folge hat, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht erbringen kann.

2. Wurde über die Berufsausübungserlaubnis noch nicht rechtskräftig entschieden, ist maßgebend, ob der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit rechnen konnte. Des weiteren ist entscheidend, ob der Arbeitsplatz nicht ohne erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen offengehalten werden konnte.

3. Beispiele:

nach obenVorhergehende SeiteKündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht