Personenbedingte Kündigung:

Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

Ob eine personenbedingte Kündigung auch dann in Betracht zu ziehen ist, wenn der Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hängt von der Dauer sowie der Art und dem Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab.

Das eben Gesagte gilt auch für die Untersuchungshaft.

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