Personenbedingte Kündigung:

Lohnpfändung

Eine Lohnpfändung an sich beeinträchtigt die persönliche Eignung des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht. Die Kündigung kann aber dann gerechtfertigt sein, wenn Lohnpfändungen über einen längeren Zeitpunkt hinweg ständig vorkommen und dem Arbeitgeber dadurch ein derartiger Verwaltungsaufwand entsteht, dass es objektiv zu wesentlichen Störungen des Arbeitsablaufs (in der Lohnbuchhaltung oder Rechtsabteilung) oder der betrieblichen Organisation kommt.

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