Personenbedingte Kündigung:

Verschuldung des Arbeitnehmers

Hat der Arbeitnehmer Schulden, so ist das grundsätzlich seine Privatsache und geht den Arbeitgeber nichts an. Bekleidet der Arbeitnehmer jedoch eine Vertrauensstellung und hat er sich, ohne dazu gezwungen zu sein, privat hoch verschuldet und wird deshalb voraussichtlich für geraume Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, ist er möglicherweise für seinen Arbeitsplatz persönlich  nicht geeignet.

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