Hat der Arbeitnehmer Schulden, so ist das grundsätzlich seine Privatsache und geht den Arbeitgeber nichts an. Bekleidet der Arbeitnehmer jedoch eine Vertrauensstellung und hat er sich, ohne dazu gezwungen zu sein, privat hoch verschuldet und wird deshalb voraussichtlich für geraume Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, ist er möglicherweise für seinen Arbeitsplatz persönlich nicht geeignet.
nach oben | Vorhergehende Seite | Kündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite
Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht