Personenbedingte Kündigung:

Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

Kann der Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz, auf dem die Eignungsmängel nicht oder nur unbedeutend zum Tragen kommen, weiterbeschäftigt werden, stellt dies ein milderes Mittel im Verhältnis zur Kündigung dar.

"Frei" sind alle Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden.

Ist kein Arbeitsplatz frei, ist der Arbeitgeber zwar weder gezwungen noch berechtigt, einen besetzten Arbeitsplatz zu kündigen, um den eigentlich zu kündigenden Arbeitnehmer darauf zu setzen. Jedenfalls in Krankheitsfällen darf der Arbeitgeber aber nicht nur feststellen, dass keine freien Arbeitsplätze vorhanden sind. Vielmehr muss er, soweit dies sein Weisungsrecht zulässt, ggf. den Personaleinsatz umorganisieren, um einen geeigneten Arbeitsplatz freizumachen. Auf diese Weise hält er sich innerhalb der vertraglichen Abreden gegenüber dem bisherigen Inhaber des Arbeitsplatzes und greift nicht in dessen Rechte ein.

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