Kündigung bei Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum

Die entsprechende Regelung findet sich in § 11 WoBindG.

1. Erhöht der Vermieter von preisgebundenen Wohnraum die Miete gemäß § 10 WoBindG, so ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.

2. Zur Kündigungsfrist klick hier.

 

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