Kündigung Mietvertrag bei Ersteigerung einer Eigentumswohnung

Wird eine vermietete Eigentumswohnung versteigert, tritt der Erwerber in den bestehenden Mietvertrag ein. Für den Eintritt ist der Zeitpunkt des Zuschlags maßgebend.

1. Dem Erwerber steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Er kann das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Achtung: 
Die Ausübung des Kündigungsrechts ist nur für den ersten Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen werden kann, zulässig. Maßgebender Zeitpunkt ist insoweit der Zuschlag.

Beispiel: Die Wohnung wird im März vom Erwerber ersteigert. Er muss spätestens am 3. Werktag des April kündigen und zwar zum 30. Juni. Nach dem 3. Werktag des April besteht das Sonderkündigungsrecht nicht mehr.

2. Im übrigen müssen die allgemeinen Voraussetzungen einer Kündigung vorliegen. Insbesondere muss der Erwerber ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben.

3. Bedeutet die Kündigung für den Mieter eine Härte, so kann er der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

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