Rechte des Mieters bei Lärmstörungen

 

Folgende Rechte kommen in Betracht, wenn der Mieter durch Lärm gestört wird:

1. Recht auf Unterlassung gegen den Störer bzw. Vermieter, [mehr dazu]
2. Recht auf Minderung des Mietzinses, [mehr dazu]
3. Recht zur fristlosen Kündigung, [mehr dazu]
4. Anspruch auf Schmerzensgeld [mehr dazu]
4. Recht auf Einschreiten der zuständigen Behörde, [mehr dazu]

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