Ein im Kündigungsschutzgesetz anerkannter Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, ist auch das Verhalten des Arbeitnehmers. Diese Kündigung wird auch als verhaltensbedingte Kündigung bezeichnet.
| 1. Voraussetzungen | [mehr dazu] |
| 2. Einzelne Fallgruppen von Pflichtverletzungen | [mehr dazu] |
| 3. Verschulden des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
| 4. Negative Prognose | [mehr dazu] |
| 5. Abmahnung als milderes Mittel zur Kündigung | [mehr dazu] |
| 6. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf anderem Arbeitsplatz | [mehr dazu] |
| 7. Interessenabwägung | [mehr dazu] |
| 8. Einzelne Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung: |
| - Lüge beim Einstellungsgespräch | [mehr dazu] |
| - Arbeitsverweigerung | [mehr dazu] |
| - Verweigerung von Überstunden | [mehr dazu] |
| - Schlechte Arbeitsleistung | [mehr dazu] |
| - Eigenmächtiger Urlaubsantritt | [mehr dazu] |
| - Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht | [mehr dazu] |
| - Strafbare Handlungen im Dienst | [mehr dazu] |
| - Strafbare Handlungen außerhalb des Dienstes | [mehr dazu] |
| - Vorstrafen des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
| - Ausübung einer Nebentätigkeit | [mehr dazu] |
| - Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot | [mehr dazu] |
| - Missbrauch der Arbeitszeiterfassung | [mehr dazu] |
| - Diskriminierung von Ausländern | [mehr dazu] |
| - Beleidigung des Arbeitgebers / anderer Arbeitnehmer | [mehr dazu] |
| - Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen | [mehr dazu] |
| - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz | [mehr dazu] |
| - Häufiges Zuspätkommen des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
| - Teilnahme an einem Streik | [mehr dazu] |
| - Verstoß gegen Alkoholverbot | [mehr dazu] |
| - Außerbetriebliches Verhalten | [mehr dazu] |
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