Abschluss des Kaufvertrages

 

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache dem Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen.

Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:

1. Vertragsschluss durch Angebot und Annahme [mehr dazu]
2. Vertragsschluss beim Kauf im Internet [mehr dazu]
3. Ohne Geschäftsfähigkeit kein Vertrag [mehr dazu]
4. Formbedürftigkeit des Vertrages [mehr dazu]
5. Mit Abschluss des Vertrages schon Eigentümer? [mehr dazu]

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